Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheit
Die ViDiA Kliniken setzen sich für einen möglichst barrierefreien Zugang zu ihren digitalen Angeboten ein. Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu erfüllen.
Aktueller Stand
Die derzeitige Website basiert auf einem älteren Content-Management-System (Typo3), das nicht alle Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt. Ein Relaunch der Website auf ein neues System (WordPress) ist aktuell in Arbeit. Dabei werden hunderte von Seiten weitestgehend manuell überarbeitet und in das neue System übertragen.
Bereits umgesetzte Maßnahmen auf der bestehenden Seite
- Schriftgrößenanpassung: Nutzer:innen können die Schriftgröße direkt über das Menü vergrößern oder verkleinern.
- Kontrastreiche Gestaltung: Die Farbgebung ist überwiegend kontrastreich und unterstützt die Lesbarkeit.
- Responsives Design: Die Website ist in Teilen mobiloptimiert und auf verschiedenen Endgeräten nutzbar, allerdings kommt es insbesondere beim Mobil-Menü zu längeren Ladezeiten und Darstellungsproblemen.
- Strukturierte Navigation: Die Hauptnavigation ist logisch aufgebaut und klar gegliedert.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit ergeben sich aus:
- dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und die europäische Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht überführt,
- der zugehörigen Verordnung zum BFSG (BFSGV), die technische Anforderungen konkretisiert,
- der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die insbesondere für öffentliche Stellen gilt,
- sowie der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA).
Das BFSG gilt für digitale Dienstleistungen, die für Verbraucher:innen erbracht werden – darunter auch Websites privater Unternehmen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website der ViDiA Kliniken ist derzeit nicht vollständig mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 (Level AA) vereinbar. Die bestehende Typo3-Website weist in mehreren Bereichen Barrieren auf, die eine uneingeschränkte Nutzung für Menschen mit Behinderungen und/oder Einschränkungen erschweren. Dazu zählen unter anderem:
- Fehlende Alternativtexte bei Bildern und Grafiken
- Unzureichende Tastaturbedienbarkeit einzelner Navigationselemente
- Nicht ausreichende Kontraste in bestimmten Bereichen
- Eingeschränkte Kompatibilität mit Screenreader-Technologien
- Keine vollständige Tab-Navigation des Menüs
- Keine durchgängige Bereitstellung barrierefreier PDF-Dokumente
- Fehlende Untertitel oder Alternativtexte bei eingebundenen Videos
Im Rahmen des Relaunchs erfolgt zunächst ein technischer Umzug. Die systematische Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ist für die Zeit nach dem Livegang geplant.
Bekannte Barrieren
- PDF-Dokumente: können Elemente enthalten (z. B. Bilder, Signaturfelder), die nicht barrierefrei ansteuerbar sind.
- Nicht alle Bilder: verfügen über einen Alternativtext (ALT-Text).
- Videos: Für eingebundene Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel oder Alternativtexte zur Verfügung. Da diese Inhalte teilweise von Dritten produziert werden, haben wir keinen Einfluss auf deren barrierefreie Gestaltung.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung
- Nach dem technischen Umzug der Website ist eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen.
- Dabei sollen Inhalte besser lesbar und verständlicher aufbereitet werden.
- Die Navigation wird übersichtlicher gestaltet, um die Orientierung zu erleichtern.
- Formulare und interaktive Elemente sollen einfacher nutzbar gemacht werden.
- Ziel ist es, die Website für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von individuellen Einschränkungen.
Rahmenbedingungen
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig stehen die Krankenhäuser – wie viele Einrichtungen im Gesundheitswesen – unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. In den vergangenen Jahren mussten zahlreiche Maßnahmen priorisiert werden, die unmittelbar der medizinischen Versorgung dienen. Vor diesem Hintergrund konnte die barrierefreie Neugestaltung der Website bislang nicht mit der gebotenen Priorität verfolgt werden. Das laufende Relaunch-Projekt wird derzeit im Rahmen einer Teilzeitstelle und mit begrenzten externen Ressourcen umgesetzt. Dennoch setzen wir gezielt verfügbare Mittel ein, um die digitale Barrierefreiheit schrittweise und nachhaltig zu verbessern.
Erklärung zur Methodik
Die Einschätzung zur Barrierefreiheit dieser Website beruht auf einer internen Selbstbewertung durch die Unternehmenskommunikation der ViDiA Kliniken. Eine externe Prüfung ist im Anschluss an den Relaunch vorgesehen.
Verfahren bei ungelösten Barrieren
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder bestimmte Inhalte nicht nutzen können, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Wir bemühen uns, Ihre Hinweise im Rahmen unserer Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Kontakt:
E-Mail: info@vidia-kliniken.de
Postanschrift:
Vincentius-Diakonissen-Kliniken gAG
Unternehmenskommunikation
Steinhäuserstraße 18
76135 Karlsruhe
Recht auf Durchsetzung
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt.
Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden verbindlich umgesetzt.
Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, können Sie sich nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: poststelle@sm.bwl.de
Website: www.barrierefreiheit-bw.de