Rechtliches und Formelles
Das Aufklärungsgespräch
Manche Patienten möchten gar nicht so genau wissen, was in der Narkose mit ihnen passiert. Dennoch ist es sinnvoll - und vorgeschrieben - dass Sie eine grobe Vorstellung von der geplanten Operation und den damit einhergehenden Risiken haben. Meistens weiß man im Ansatz schon, was auf einen zukommt, dennoch wird Ihr Arzt noch das ausführliche Aufklärungsgespräch mit Ihnen führen. Hier haben Sie und/oder Ihre Angehörigen auch noch einmal die Gelegenheit Fragen zu stellen, falls noch etwas unklar sein sollte. Es dient dazu, Ihnen Ihre Erkrankung und die geplante Operation mit den allgemeinen und den für Sie individuellen Risiken zu erläutern.
Vorgesehen ist, dass bei geplanten Operationen zwischen diesem Gespräch und dem OP-Termin 24 Stunden liegen. Sie sollen Zeit haben, alles zu überdenken, Fragen zu klären und sich ggf. sogar noch einmal gegen eine Operation entscheiden zu können. Im Notfall ist diese Frist meistens nicht einzuhalten, trotzdem sollte ein solches Gespräch wann immer möglich stattfinden.
Um dies nachvollziehen zu können, werden meist standardisierte Aufklärungsbögen verwendet. Hier kann auch anhand von vorgefertigten Bildern nochmals genau auf Ihre Erkrankung eingegangen werden. Dieser Bogen dient auch der Dokumentation des Aufklärungsgespräches, Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen und bestätigen uns das Gespräch mit einer Unterschrift.
Patientenverfügung
Selbstverständlich werden wir auf Ihre Wünsche bezüglich Ihrer Behandlung soweit wie möglich eingehen. Dazu zählt auch Ihr Recht festzulegen, wann eine bestimmte Behandlung nicht erwünscht ist.
Schon bei der Planung des Operationstermins werden Sie danach gefragt, ob Sie eine Patientenverfügung erstellt haben. Falls ja, bringen Sie diese bitte zu Ihrem Operationstermin mit, damit Ihre behandelnden Ärzte die Gelegenheit haben, sie einzusehen und im dort genannten Fall entsprechend reagieren können.
Auskünfte an Angehörige und andere Dritte
Prinzipiell sind die Mitarbeiter unserer Klinik an die Schweigepflicht gebunden. Das bedeutet, dass es nicht erlaubt ist, Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand und Informationen zu Ihrer Behandlung weiterzugeben, auch nicht am Telefon.
Daher werden Sie bei Ihrem Aufnahmegespräch nach Ansprechpartnern gefragt, die wir über Untersuchungstermine, Operationen, Verlegungen auf andere Stationen oder im Notfall informieren dürfen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir Sie bitten uns lediglich einen Ansprechpartner zu nennen und dass telefonische Auskünfte generell nicht möglich sind. Die Behandlung und alle Rahmeninformationen werden mit Ihnen ausführlich besprochen und gerade das ärztliche Gespräch findet zwischen Arzt und Patient statt. Wir bitten Sie daher, Ihre Angehörigen selbst zu informieren, wenn diese Interesse an Ihrem Behandlungsablauf haben.
Gesprächstermine bieten wir im Einzelfall natürlich an, dennoch kann auf Grund der Arbeitsabläufe auf einer chirurgischen Station nicht immer vorausgeplant werden, wann insbesondere ein ärztliches Gespräch möglich ist. Hierfür bitten wir um Verständnis. Umgekehrt können Sie, falls nötig, selbstverständlich auch Personen nennen, die keinesfalls Informationen erhalten sollen.

Klinikdirektor:
Priv.-Doz. Dr. Jörg Sturm
Seit dem 30.05.2023 erreichen Sie uns am Standort Südendstraße:
Südendstr. 32
76137 Karlsruhe
Sekretariat:
Telefon 0721 8108-3543
Telefax 0721 8108-3544
avg.sturm@vidia-kliniken.de
Wichtiger Hinweis:
Für bestimmte Operationen nutzen wir die neuen OP-Räume der ViDia Kliniken in der
Steinhäuserstraße 18.