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Notarzt / Feuerwehr

Zentrale Notaufnahme

 
Südendstr. 32 0721 8108-0
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Kreißsäle

Ab 27.12.2023 ausschließlich
in der Edgar-v.-Gierke-Str.

 
Edgar-v.-Gierke-Str. 2
(St. Marien-Klinik)
0721 8108-9245
 

 

 

ViDia Frauenklinik
Gynäkologie und Geburtshilfe

 

Die Krebsfrüherkennung


Krebserkrankungen am Gebärmutterhals, in der Scheide und an der Haut der äußeren Scheiden-Dammregion entwickeln sich nahezu ausnahmslos über einen mehrjährigen Zeitraum aus sogenannten Krebs-Vorstufen (Dysplasien). Die meisten dieser Vorstufen bilden sich von ganz alleine zurück.

Das Ziel der Krebsfrüherkennung am Gebärmutterhals ist es, jene Vorstufen zu entdecken, die sich nicht zurückbilden und im Verlauf als höhergradig eingestuft werden. Als wesentliche Ursache von Veränderungen des Gebärmutterhalses gilt eine Infektion mit bestimmten Papillomviren (HPV).

Der überwiegend mehrjährige Entwicklungsprozess einer Krebserkrankung bietet durch regelmäßige Früherkennungs-Untersuchungen im Abstand von einem Jahr beste Voraussetzungen, ihre Vorstufen frühzeitig zu erkennen und vollständig zu heilen.

Krebserkrankungen an den unteren Genitalorganen der Frau mit Todesfolge sind damit weitestgehend vermeidbar. Dennoch versterben auch gegenwärtig noch in Deutschland jährlich mehr als 2.000 zum Teil sehr junge Frauen an fortgeschrittenem Gebärmutterhalskrebs.

Die Krebsvorsorgeuntersuchung ist einschließlich einer notwendigen Gewebeprobenentnahme schmerzfrei und dauert für die Patientin nur wenige Minuten. Eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung auf der Grundlage eines Zelltestes ist Bestandteil der Leistung aller Krankenkassen.


Neuregelung der Früherkennung/Krebsvorsorge durch die Krankenkassen seit 01.01.2020

Frauen zwischen dem 20. Und 65. Lebensjahr werden alle fünf Jahre von ihren Krankenkassen angeschrieben und zur gynäkologischen Krebsvorsorge, die in der frauenärztlichen Praxis durchgeführt wird, eingeladen. Dieses Vorgehen soll Frauen, die bisher nicht zur Vorsorge gegangen sind, an diese wichtige Untersuchung erinnern.

Allen Frauen ab dem 20. Lebensjahr steht die jährliche gynäkologische Untersuchung zu. Änderungen betreffen altersabhängig die konkrete Leistung ihrer Krankenkasse, welche die Abstrichuntersuchung (Pap-Test) des Gebärmutterhalses betrifft. Ab dem 20. bis zum 34. Lebensjahr wird dieser weiter jährlich durchgeführt.

Ab dem 35. Lebensjahr wird zusätzlich zum Pap-Test das HPV-Virus bestimmt. Ist das HPV-Virus aus der Hochrisikogruppe nicht nachweisbar und der Pap-Test unauffällig kann theoretisch die nächste Abstrichentnahme erst wieder 3 Jahre später erfolgen.

Selbstverständlich sollte die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung weiterhin jährlich erfolgen.
Sollte sich aufgrund des HPV und/oder Pap-Testes eine Auffälligkeit ergeben wird sie ihr niedergelassener Frauenarzt zur weiteren Abklärung in unserer Dysplasieeinheit vorstellen.

Leiter der Dysplasieeinheit:
OA Christof Lindner

Edgar-von-Gierke-Str. 2
76135 Karlsruhe

Telefon 0721 8108-9017
Telefax 0721 8108-9005
gynaekologie@vincentius-ka.de