Hörstörungen
Ein gutes Gehör ist die Grundlage dafür, dass ein Kind Lautsprache lernen kann. Wenn Eltern oder andere Bezugspersonen den Verdacht auf eine Hörstörung haben, sollte unbedingt eine ausführliche Hörtestung erfolgen.
Mögliche Ursachen:
- Paukenergüsse (häufig bei vergrößerten Rachenmandeln/Polypen)
- Vererbbare Hörstörungen
- Fehlende Anlage eines Gehörgangs
- Mittelohrfehlbildungen
- Erkrankungen der Mutter vor allem im ersten Schwangerschaftsdrittel
- Extreme Frühgeburtlichkeit
- Erkrankungen des Kindes
- Nebenwirkungen von Medikamenten
Untersuchung des Hörens:
- Neugeborenen–Hörscreening (Hörtest ab dem 3. Lebenstag)
- Kontrolle eines auffälligen Neugeborenen-Hörscreenings ( hier Follow-up Stelle der Stufe 2)
- Hirnstammaudiometrie (BERA) zur Hörschwellenmessung im Schlaf oder in Narkose
- Messung der transitorisch evozierten otoakustischen Emissionen (TEOAE) oder der Distorsionsprodukte der otoakustischen Emissionen (DPOAE)
- Überprüfung der Trommelfellbeweglichkeit (Tympanometrie)
- Hörtest mit Tönen oder Sprache oder Kinderliedern bei Säuglingen, Kleinkindern und größeren Kindern (im Freifeld oder über Kopfhörer)
Therapeutische Möglichkeiten:
- Entfernung der Rachenmandeln mit Trommelfellschnitt
(ggf. Paukenröhrcheneinlage) - Versorgung mit einem (Luftleitungs-)Hörgerät
- Versorgung mit einem Knochenleitungshörgerät
- Mittelohroperation
- Operatives Einsetzen eines aktiven Mittelohr-Implantats
- Operatives Einsetzen eines Innenohr-Implantats (Cochlea Implantat)
Sprechstunden
Vormittags nach telefonischer Vereinbarung
Anmeldung
Telefon 0721 8108-2555
Telefax 0721 8108-2369
hno@vidia-kliniken.de
Für die Untersuchung benötigen Sie einen Überweisungsschein von Ihrem Kinderarzt oder HNO-Arzt
an Dr. med. A. Baumgart (Phoniatrie/Pädaudiologie).