Freiwilliges Soziales Jahr & Bundesfreiwilligendienst (FSJ & BuFDi)
Wollen Sie...
- die Zeit vor einer Ausbildung oder einem Studium sinnvoll überbrücken?
- Ihre Entscheidung für einen medizinischen oder pflegerischen Beruf durch praktische Erfahrung bestätigen?
- sich sozial engagieren?
Es gibt viele gute Gründe einen Freiwilligendienst zu machen!
Wer kann sich bewerben?
Jeder, der sich für die Arbeit mit Patienten interessiert und mindestens 16 Jahre alt ist.
Bitte beachten Sie, dass für einen Freiwilligendienst in unserem Haus
- ein vollständiger Masernschutz bestehen muss und
- ein Sprachniveau von B2 vorausgesetzt wird.
Wir bieten Ihnen
- Die Möglichkeit im christlichen Krankenhaus im Stationsteam mitzuarbeiten
- Begleitseminare mit praxisrelevanten Themen und vielseitigen Bildungs- und Gruppenangeboten
- Taschengeld und Verpflegung
- Kostenfreie ScoolCard des KVV für Bewerber, die aus der Region kommen
- Übernahme der Kosten für die Sozialversicherung
- 30 Tage Jahresurlaub
- Bei vielen Ausbildungs- bzw. Studiengängen wird der Freiwilligendienst als Wartezeit oder Vorpraktikum anerkannt.
- Anrechnung der Zeit für die Rentenversicherung
Leider können wir FSJlern und BuFDis aktuell keine Zimmer in unseren Wohnheimen anbieten.
Wann können Sie bei uns beginnen?
Sie können den Freiwilligendienst jederzeit nach Rücksprache beginnen.
Weitere Informationen und Bewerbung
Sekretariate der Pflegedirektion
Ute Müller
Telefon 0721 8108-2244
ute.mueller@vincentius-ka.de
Standorte:
Steinhäuserstraße, ViDia Frauenklinik
Sara Ksyk
Telefon 0721 8108-3034
sara.ksyk@vidia-kliniken.de
Standorte:
Südendstraße, Diakonissenstraße
Welche Bewerbungsunterlagen benötigen wir?
- Motivationsschreiben (mit Angabe des gewünschten Beginns und der Dauer)
- Lebenslauf
- Zeugniskopien
- ggf. Bescheinigung über ehrenamtliches Engagement
- ggf. Zertifikat eines Deutschkurses (mindestens B2)
Bitte senden Sie uns die vollständigen Bewerbungsunterlagen als PDF zu.
Disclaimer Gendergerechte Sprache
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird in unseren Medien auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.