Klinisches Ethik-Komitee (KEK) im Diakonissenkrankenhaus
Ethische Fallbesprechung
Die heutigen Möglichkeiten der Medizin werfen bei der Diagnostik, der Therapie und der Pflege von Patienten immer wieder Fragen auf:
- Sollen wir alles tun, was medizinisch machbar ist? Können wir das, was wir entscheiden und ausführen, mit gutem Gewissen tun?
- Wie ist die Patientenverfügung eines Patienten in der konkreten Situation zu verstehen - zum Beispiel in Bezug auf Reanimation, Beatmung und künstliche Ernährung? Wie ist vorzugehen, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Hier müssen manchmal Entscheidungen getroffen werden, die für alle Beteiligten schwierig sind. Um bei der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen Orientierung zu geben, bieten wir Ethische Fallbesprechung an.
Wie läuft eine Ethische Fallbesprechung ab?
Patienten, Angehörige und Mitglieder des Behandlungsteams, die durch eine Behandlungsentscheidung in einen Gewissenskonflikt geraten, haben die Möglichkeit, sich mit den beteiligten Personen in einer Gesprächsrunde zu beraten. Hierbei übernehmen zwei Mitglieder des Klinischen Ethik-Komitees die Moderation.
Alle Beteiligten betrachten dabei die konkrete Situation aus verschiedenen Blickwinkeln und versuchen gemeinsam, eine Entscheidung im Sinne des Patienten zu finden. Das Ergebnis ist eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Woran orientieren wir uns?
- Achtung der Menschenwürde
- Patientenwille und Patientenwohl
- Fürsorgepflicht der Behandelnden
- Leitbild für ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe
- Schweigepflicht für alle Beteiligten
Wer kann eine Ethische Fallbesprechung anfordern?
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige oder gesetzliche Vertreter.
Kontakt

Michael Drescher
Pastoralreferent
Vorsitzender des Klinischen Ethik-Komitees
Telefon 0721 889-3395
m.drescher@diak-ka.de

Theo Berggötz
Pfarrer
Stellv. Vorsitzender des Klinischen Ethik-Komitees
Telefon 0721 889-3359
t.berggoetz@diak-ka.de
Mitglieder des KEK
Das Klinische Ethik-Komitee des Diakonissenkrankenhauses ist ein interdisziplinäres und berufsgruppenübergreifendes Gremium. Dazu gehören Ärzte, Mitarbeitende der Pflege, eine Juristin sowie Mitarbeitende aus dem Sozialdienst, der Schule und der Seelsorge.
Alle an der Ethischen Fallbesprechung Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.