112

Rettungsleitstelle
Notarzt / Feuerwehr

Zentrale Notaufnahme

 
Südendstr. 32 0721 8108-0
Steinhäuserstr. 18 0721 8108-0
   

Kreißsäle

Ab 27.12.2023 ausschließlich
in der Edgar-v.-Gierke-Str.

 
Edgar-v.-Gierke-Str. 2
(St. Marien-Klinik)
0721 8108-9245
 

 

 

Coronavirus: ViDia Kliniken lockern Besuchsverbot


Ab 20. Mai 2021 Besuche wieder eingeschränkt möglich

Standort der St. Vincentius-Kliniken in der Südendstraße

Ab 20. Mai 2021 Besuche wieder eingeschränkt möglich

Die ViDia Christliche Kliniken möchten der großen Bedeutung menschlicher Nähe für die Genesung Rechnung tragen und ermöglichen ihren Patientinnen und Patienten in Abhängigkeit der Inzidenzen ab dem 20. Mai 2021 wieder den persönlichen Kontakt zu Angehörigen.

Bei einer dauerhaften Inzidenz unter 100 sind Besuche eines vorab namentlich definierten Angehörigen bei Erfüllung einer der folgend beschriebenen Voraussetzungen ab dem 20. Mai 2021 wieder möglich.
 

Maximal ein Besucher pro Tag für eine Stunde

Besucher müssen für den Zutritt zu den Kliniken mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Vorlage eines negativen Antigen-Tests (oder PCR-Tests) nicht älter als 24 Stunden oder
  • Nachweis über eine vollständige Impfung, deren Abschluss mindestens 14 Tage zurückliegt oder
  • Nachweis einer Impfung (von zwei) und Nachweis einer durchgemachten
    Erkrankung anhand eines PCR-Tests oder
  • Nachweis einer durchgemachten Erkrankung anhand eines PCR-Test,
    der mindestens 28 Tage, jedoch maximal 6 Monate zurückliegt.
     

Wird eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, ist der Besuch eines Patienten für maximal eine Stunde am Tag möglich. Dabei gilt zusätzlich, dass pro Zimmer jeweils nur ein Besucher erlaubt ist.

Vor Eintritt in die Kliniken, müssen eine Selbstauskunft und dazugehörige Nachweise von den Besuchern vorgelegt werden. Um den Registrierungsprozess an den Pforten der Klinik zu beschleunigen, steht die Selbstauskunft zum Download auf der Homepage unter www.vidia-kliniken.de zur Verfügung. Nur nach Vorlage aller erforderlichen und vollständigen Nachweise kann der Zutritt in die Kliniken gewährt werden.
 

Schutzmaßnahmen weiterhin gültig

Neben der neuen Zutritts- und Besuchsregelung gelten in den ViDia Kliniken weiterhin alle aktuellen Schutzmaßnahmen. So gilt es einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und Gruppenbildung zu vermeiden. Alle Personen ab sechs Jahren müssen bis zum Verlassen der Klinik eine FFP2-Maske tragen. Diese ist auf allen Wegen durch die Kliniken sowie in allen Gesprächs- und Kontaktsituationen mit dem Klinikpersonal, den Angehörigen und Mitpatienten zu tragen.

Darüber hinaus werden die Besucher gebeten, beim Betreten der Klinik gründlich ihre Hände zu desinfizieren. Die ViDia Christliche Kliniken danken allen Besucherinnen und Besuchern für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.