Mit der zum 25. August 2021 in Kraft getretenen Corona-Verordnung für Krankenhäuser ergeben sich Anpassungen für die Besucherregelungen in den ViDia Kliniken.
Ein Besucher pro Patient am Tag im Zimmer
Besuche von Angehörigen (Mindestalter 6 Jahre) sind bei Erfüllung der 3G-Regel möglich:
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Nachweis über eine vollständige Impfung, deren Abschluss mindestens
14 Tage zurückliegt oder -
Nachweis einer durchgemachten Erkrankung anhand eines PCR-Test, der mindestens 28 Tage, jedoch maximal 6 Monate zurückliegt oder
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Vorlage eines negativen Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden oder eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.
Wird eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, ist ein Besuch in der Zeit von 14:00 bis 19:00 Uhr täglich möglich. Um die geltenden Abstandsregeln einhalten zu können, ist die Zahl möglicher Besucher auf eine Person/Patient im Patientenzimmer beschränkt. Außerdem ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutz (MNS) während des Besuchs im Klinikgelände vorgeschrieben.
Für die Reha-Geriatrie am Standort Diakonissenkrankenhaus gelten andere Besuchszeiten. Diese sind von Montag bis Freitag von 13:00 bis 16:00 Uhr.
Krankenhäuser sind gesetzlich zur Dokumentation der Personendaten der Besucher verpflichtet. Um Zutritt zum Klinikgelände zu erhalten, müssen Besucher am Eingang bzw. der Pforte die vollständig ausgefüllte Selbstauskunft sowie erforderliche Nachweise (Impfpass, Testergebnis, Bestätigung einer durchgemachten Erkrankung) vorgelegen. Die Selbstauskunft ist auf der Homepage der ViDia Kliniken als Download verfügbar: www.vidia-kliniken.de/corona
Regelungen für Begleitpersonen
Um die Vorgaben zur Einhaltung der Abstandsregeln zu erfüllen, gibt es weiterhin Einschränkungen für den Zutritt von Begleitpersonen. Patienten, die für den Besuch einer Ambulanz eine Begleitperson benötigen, können für die Anmeldung in der Ambulanz dorthin begleitet werden. Eine darüber hinausgehende Begleitung in den Wartebereichen der Ambulanzen ist nicht gestattet. Auch Begleitpersonen müssen am Eingang bzw. der Pforte die vollständig ausgefüllte Selbstauskunft vorlegen, um Zutritt zum Klinikgelände zu erhalten.
Schutzmaßnahmen weiterhin gültig
Weiterhin gelten in den ViDia Kliniken die aktuellen Schutzmaßnahmen:
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Abstand halten: mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen
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Alle Personen ab sechs Jahren müssen während des Aufenthaltes in den ViDia Kliniken einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen.
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Handhygiene: alle Besucher werden gebeten, beim Betreten der Klinik gründlich ihre Hände zu desinfizieren.