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112

Rettungsleitstelle
Notarzt / Feuerwehr

Zentrale Notaufnahme

 

Südendstr. 32

0721 8108-0
Steinhäuserstr. 18 0721 8108-0
   

Kreißsäle

 
Edgar-v.-Gierke-Str. 2
(St. Marien-Klinik)
0721 8108-9245
 

 

 

Berufsausbildung

 

Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin /
zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (GKPH)


Die einjährige Ausbildung zur GKPH befähigt die Auszubildenden in stationären, teilstationären und ambulanten Bereichen, pflegerische Aufgaben bei der Versorgung von Menschen in allen Lebensphasen und Lebenssituationen zu übernehmen.

Die pflegerischen Tätigkeiten werden nach Anweisung, Anleitung und Kontrolle einer Pflegefachfrau/Pflegefachmann verantwortlich durchgeführt.
 

Qualifikation: Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
 

Voraussetzungen für die Bewerbung zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / Gesundheits- und Krankenpflegehelfer   

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Bildungstand.  
  • Ein durch ärztliches Attest nachgewiesene gesundheitliche Eignung.
     

 

 Der Bewerbung beizufügen sind:

  • Schriftliche Bewerbung mit Motivationsangabe
  • Anschrift mit Telefonnummer
  • Lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • Aktuelles Schulabschlusszeugnis
  • Berufszeugnisse beziehungsweise Arbeitszeugnisse, falls vorhanden
  • Ärztliches Attest – zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für     den Beruf
  • Minderjährige benötigen die Untersuchung nach §32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Minderjährige benötigen außerdem eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
  • In Deutschland anerkannten Impfnachweis (Masern).
  • Pass / Ausweis

 

Ausländische Bewerber benötigen zusätzlich:

  • Pass / Ausweis
  • Gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Einreichung einer vorläufigen Bescheinigung über einen bewilligten Aufenthaltstitel)
  • Anerkennung des Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart (Einreichung einer vorläufigen Bescheinigung über eine bewilligte Anerkennung)
  • Nachweis für eine Masern-Schutzimpfung (in Deutschland anerkannten)
  • Zertifiziertes B1-Zertifikat (Sprachniveau: Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben) folgender Anbieter (unabhängig vom Prüfungsort):

Goethe-Institut e.V., telc GmbH, Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD), TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER), ECL, Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)

 

 Theoretischer Lernort

Berufsfachschule für Pflege (Berta-Renner-Schule) an der ViDia Akademie der Christlichen Kliniken Karlsruhe
 

Praktischer Lernort

Die praktische Ausbildung findet an verschiedenen gesetzlich geregelten Einsatzorten statt:             

  • An allen Standorten der ViDia Kliniken.
  • Bei ambulanten Pflegediensten und Tageskliniken.
     

 

Weiterbildungen und Ausbildungen nach der einjährigen beruflichen Ausbildung

Durch die einjährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe erwerben die Absolventen die Voraussetzung auch ohne mittleren Bildungsabschluss, eine dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann oder als operationstechnische Assistenten (OTA) anzutreten.
 

 

Berufsfelder / Berufliche Perspektiven / Arbeitsorte:

In allen Versorgungsbereichen der Pflege wie bspw. in einem Krankenhaus, im ambulanten Pflegedienst, stationäre Langzeitpflegeeinrichtung, Kurzzeitpflege, Tagespflege.

 

Interessiert?

Ausbildungsbeginn:
1. April und 1. Oktober

Berta-Renner-Schule
Sekretariat:

Telefon 0721 48081-600, 48081-601