Zugang zur mobilen Geriatrischen Rehabilitation
Aus dem Krankenhaus:
Der behandelnde Stationsarzt stellt einen Antrag auf Anschlußheilbehandlung. Sobald die Genehmigung durch die Krankenkasse vorliegt, beginnt die Anschlussrehabilitation in der gewohnten Umgebung des Patienten, ggf. zunächst in der Kurzzeitpflege. Dies gilt auch für Menschen, die dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung leben.
Aus der ambulanten Versorgung:
Der Hausarzt oder Facharzt beantragt mobile geriatrische Rehabilitation über ein spezielles Formular zur Verordnung von medizinischer Rehabilitation, welches er über die Krankenkasse erhält.
Die Rehabilitation kann erst nach Genehmigung des Antrags durch die Krankenkasse beginnen. Bei der Beantragung der Kostenübernahme ist Ihnen das Team der Mobilen Geriatrischen Rehabilitation gerne behilflich.
Direktorin:
Dr. Brigitte R. Metz
Leitende Ärztin:
Dr. Ingeborg Cuvelier
Diakonissenstraße 28
76199 Karlsruhe
Sekretariat:
Telefon 0721 889-3591
Telefax 0721 889-3956
mogereha@diak-ka.de