Aktuelle Besucherregelung und Einlassbestimmungen
Aufgrund unserer Sorgfaltspflicht gegenüber unseren Patienten und Beschäftigten gelten auch nach dem Inkrafttreten der Corona-Verordnung zur Absonderung in Baden-Württemberg vom 16.11.2022 weiterhin höhere Schutzstandards in unseren Kliniken. Beschäftigte, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, dürfen das Krankenhaus für mindestens fünf Tage nach Testung nicht betreten. Außerdem gilt in auch weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten unserer Kliniken.
Besucherregelung
Wir wissen um die große Bedeutung menschlicher Nähe bei der Genesung. Besuche von Angehörigen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Zutritt mit tagesaktuellem negativen Antigen-Test möglich (nicht älter als 24 Stunden), unabhängig vom Immunstatus. Besucher haben die Möglichkeiten mittels einer Selbstauskunft bei den offiziellen Teststellen einen kostenlosen Test zu erhalten. An den Standorten Steinhäuserstraße, Südendstraße und Diakonissenkrankenhaus haben wir extern betriebene Testzentren eingerichtet. Testungen können für Krankenhausbesucher kostenfrei durchgeführt werden.
- Ein Besucher pro Patient und Zimmer am Tag für 1 Stunde.
- Besuchszeit von 14:00 bis 19:00 Uhr.
- Während des Aufenthalts in der Klinik und im Patientenzimmer besteht FFP2-Maskenpflicht.
- Kinder ab 6 Jahren erhalten nur im Einzelfall und nach individueller Absprache mit dem behandelnden Arzt Zutritt.
Besucherregelung Abteilung Rehabilitative Geriatrie:
Ab 23.01.2023 können Besuche unter folgenden Voraussetzungen wieder stattfinden:
- Zutritt für Besucher nur mit tagesaktuellem negativen Antigen-Test möglich, unabhängig vom Immunstatus. Der Test muss in den öffentlichen Teststationen durchgeführt und mitgebracht werden.
- Besuchszeiten: Täglich von 13:00 Uhr – 17:00 Uhr.
- Maximal 1 Besucher pro Rehabilitand und Zimmer für 1 Stunde am Tag.
Es ist nur 1 Kontaktperson pro Rehabilitand erlaubt (keine Minderjährigen), die in der administrativen Aufnahme erfasst wird. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt sind Ausnahmen möglich.
Während des Aufenthalts in der Klinik und im Rehabilitanden-Zimmer besteht FFP2-Maskenpflicht!
Zutritt für Ambulante Patienten
Der Zutritt zum Klinikgebäude für ambulante Patienten (ohne geplanten Eingriff) und der Weg zur behandelnden Ambulanz ist ohne negativen Antigen-Schnelltest möglich. Während des Aufenthalts in der Klinik besteht FFP2-Maskenpflicht.
Begleitpersonen
Patienten, die eine Begleitperson benötigen, können in die Klinik begleitet werden. Begleitpersonen müssen anschließend das Krankenhaus unmittelbar wieder verlassen und erhalten erneuten Zutritt zur Abholung. Für einen Verbleib beim Patienten im Klinikgelände ist wie bei Besuchern ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich. Der Zutritt zum Haus und die Begleitung des Patienten darf nur mit einer korrekt sitzenden FFP2-Maske erfolgen.
Kinder
Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sind von der generellen Testpflicht befreit sofern sie keine Symptome aufweisen. Kinder unter sechs Jahren unterliegen außerdem nicht der Maskenpflicht.
Für Kinder ab sechs Jahren gelten dieselben Zutrittsvoraussetzungen wie in der Besucherregelung definiert (siehe ganz oben „Besucherregelung“).
Testzentren
Für unsere Patienten haben wir an den Standorten Steinhäuserstraße, Südendstraße und Diakonissenkrankenhaus extern betriebene Testzentren eingerichtet. An allen Standorten können erforderliche Testungen durchgeführt werden.
Bei begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion und bei schwerer Symptomatik bitten die ViDia Kliniken vor Aufsuchen der Notfallaufnahme um telefonische Vorankündigung unter:
St. Vincentius-Kliniken: 0721 8108-0
Diakonissenkrankenhaus: 0721 889-0
Hinweis für werdende Eltern
Begleitpersonen während der Geburt
Eine Begleitperson darf nach Absprache zur Geburt mit in den Kreißsaal. Voraussetzung ist ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden).
Besucher / Familienzimmer
Wie in allen Bereichen der ViDia Kliniken gilt die Besucherregelung auch auf unseren Entbindungsstationen:
- Zutritt mit tagesaktuellem negativen Antigen-Test möglich (nicht älter als 24 Stunden), unabhängig vom Immunstatus. Besucher haben die Möglichkeiten mittels einer Selbstauskunft bei den offiziellen Teststellen einen kostenlosen Test zu erhalten.
- Ein Besucher pro Patient und Zimmer am Tag für 1 Stunde.
- Besuchszeit von 14:00 bis 19:00 Uhr.
- Während des Aufenthalts in der Klinik und im Patientenzimmer besteht FFP2-Maskenpflicht.
- Kinder ab 6 Jahren erhalten nur im Einzelfall und nach individueller Absprache mit dem behandelnden Arzt Zutritt.
Familienzimmer stehen zur Verfügung. Ein Besichtigung der Kreißsäle ist derzeit nicht möglich.
Gottesdienste
Der Zutritt externer Besucher zu den Gottesdiensten in den Kapellen der ViDia Kliniken ist seit 9. April 2022 wieder möglich. Zutrittsvoraussetzungen sind ein aktueller negativer Antigen-Test (einer zertifizierten Teststelle, nicht älter als 24 Stunden) und das Tragen einer FFP2-Maske. Patienten werden gebeten, beim Besuch der Gottesdienste die aktuell gültigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Häufig gestellte Fragen
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.
Corona-Infoportal der Stadt Karlruhe
Multimediales Online-Portal von Stadt und Landkreis Karlsruhe
Informationen des Landes Baden-Württemberg
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona
Aktuelles zur Corona-Verordnung und weitere Themen