Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet jährlich strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fasst Beschlüsse zu Inhalt, Umfang und Datenformat der Berichte, um so die Angaben der Krankenhäuser vergleichbar zu machen.
An wen richten sich die Qualitätsberichte?
Die Qualitätsberichte wenden sich sowohl an Patienten und Angehörige wie auch an unsere Partner im Gesundheitswesen (zuweisende Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen etc.).
Für Patienten sind Qualitätsberichte als Orientierungshilfen gedacht, um Krankenhäuser zu vergleichen und so das passende zu finden.
Welche Informationen liefern Qualitätsberichte?
Qualitätsberichte geben u.a. Auskunft über die Aufbaustruktur und das Leistungsspektrum des Krankenhauses.
In Teil A werden „Allgemeine Informationen über das Krankenhaus“ gemacht. Sie erfahren u.a.
- wer der Träger des Krankenhauses ist,
- wie das medizinisch-pflegerische Leistungsspektrum aussieht,
- wie viele Betten das Krankenhaus führt oder
- welche Service-Leistungen angeboten werden.
Alle Fachabteilungen des Krankenhauses werden in Teil B aufgelistet. Fachabteilungsspezifisch finden Sie Angaben
- zum Diagnose- und Behandlungsspektrum,
- zur Häufigkeit der Behandlungen oder
- zur Personalausstattung.
Eine Bewertung der erbrachten medizinischen Leistungen finden Sie in Teil C „Qualitätssicherung“.