Zweitmeinung
Vor einer geplanten Operationen oder insbesondere dann, wenn ein Befund am Brustkorb als „inoperabel“ eingeschätzt wurde, besteht die Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen. Dies ist von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) bei bösartigen Erkrankungen der Lunge explizit empfohlen. Eine zweite Meinung gibt Sicherheit und soll Sie unterstützen, richtige Entscheidungen zu treffen.
Die Zweitmeinungssprechstunde steht für folgende Indikationen zur Verfügung:
- Lungenkrebs mit geplanter Operation oder auch als „inoperabel“ klassifiziert
- Lungenmetastasen mit der Frage nach Operation
- Sämtliche anderen geplanten Eingriffe an der Lunge/Brustwand (Fehlbildung/Infekte/Tumoren)
- Schweres Lungenemphysem mit der Frage nach Volumenreduktion
Was ist vor der Zweitmeinungssprechstunde zu beachten?
Bereits bei der telefonischen Anmeldung sollten Sie uns mitteilen, daß Sie zu einer Diagnose oder Therapie eine zweite Meinung hören möchten. Es handelt sich um einen Exklusivtermin, zu dem wir uns für Sie viel Zeit nehmen.
Zur Sprechstunde selbst bringen Sie bitte alle Befunde und Unterlagen (z.B. Röntgenbilder, CT-Befunde) mit. Gesetztlich und privat versicherte Patienten können die Beratung unabhängig vom Wohnort in Anspruch nehmen.
Klinikdirektor:
Prof. Dr. Thomas Schneider
Südendstrasse 32
76137 Karlsruhe
Telefon 0721 8108-3063
Telefax 0721 8108-3552
thoraxchirurgie@vincentius-ka.de