Verkehrsophthalmologie,
Gutachtenerstellung
Verkehrsophthalmologie
Gerade im Straßenverkehr ist das Sehvermögen von großer Bedeutung. Um zur Führerscheinprüfung antreten zu können, ist ein standardisierter Sehtest erforderlich. Wird dieser nicht bestanden, so muss eine augenärztliche Begutachtung, ein sogenanntes Führerscheingutachten, durchgeführt werden.
Mit diesem Führerscheingutachten kann abgewogen werden, ob der Prüfling gut genug sieht, um in Zukunft am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dabei werden bei den verschiedenen Führerscheinklassen unterschiedliche Anforderungen an das Sehvermögen gestellt.
Untersucht werden beim Führerscheingutachten zum Beispiel:
- Sehschärfe
- Gesichtsfeldprüfung
- Farbensehen
- Nacht- und Dämmerungssehen, Blendungsempfindlichkeit
- Stereosehen
- Augenstellung, Augenbewegungen
- Klinischer Befund (Vordere Augenabschnitte, Fundus)
Ein Führerscheingutachten kann auch für den Bootsführerschein oder den Pilotenschein erforderlich werden. Die Begutachtung stellt eine Selbstzahlerleistung dar.
Gutachtenerstellung
Die augenärztliche Begutachtung findet ihre Anwendungsbereiche beispielsweise in der privaten Unfallversicherung, der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften, der gesetzlichen Rentenversicherung sowie im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht.
Kommt es zu einer Verletzung der Augen zum Beispiel im Rahmen eines Arbeitsunfalls oder eines privaten Unfalls, so ist häufig eine augenärztliche Begutachtung erforderlich, um feststellen zu können, ob eventuelle Versicherungsansprüche bestehen.
Im Rahmen des Gutachtens wird dann die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Minderung der Gebrauchsfähigkeit bzw. des Invaliditätsgrads festgestellt, welche die Grundlage für die Rentenansprüche darstellen. Gutachten werden in der Regel von den verschiedenen Versicherungen in Auftrag gegeben.

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